Stattliche Förderungen für den Hausbau
Wir informieren über aktuelle Förderungen
Ähnlich schnell wie die Weiterentwicklung des Standards der Effizienzhausklassen, verändern sich seit einigen Jahren stattliche Förderungen für den Neubau. Laufende Programme werden abgeschafft, neue Förderungen breitgestellt und gestoppt, mitunter auch wiederaufgelebt und nach wenigen Wochen wegen leeren Töpfen erneut gestoppt. Es ist kaum möglich bei diesem Dschungel aus Informationen den Überblick zu behalten.
Deswegen möchten wir Ihnen hier die aktuellen stattlichen Förderungen für Neubau aufführen und vorstellen.
Gerne stehen wir Ihnen für individuelle Beratung aber auch persönlich zur Verfügung.
Förderung für Nachhaltiges Bauen
Sparen Sie bis zu 60.000 EUR Zinsen
Seit 01. März 2023 gibt es von der KfW-Bank ein neues Förderprogramm für nachhaltiges Bauen.
Wenn Sie mit dem Neubau Ihres Hauses die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude oder Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG erreichen, können Sie staatlichen Fördermittel erhalten.
Was wir gefördert?
Es gibt zwei, für den Bau eines Eigenheims relevante Stufen. Das Klimafreundliche Wohngebäude, wird mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 100.000 EUR gefördert. Hierfür muss der Neubau die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Um die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" zu erreichen, bedarf es der Zertifizierung sowie die Erfüllung der besonderen Anforderungen des QNG. Zu den für das Nachhaltigkeitszertifikat notwendigen Materialien und Maßnahmen gehören, Energieeffizientes sowie zertifiziert wohngesundes Bauen sowie Bauweise nach neustem Standard, der Einsatz von Holz aus zertifiziert nachhaltiger Waldwirtschaft, der Einsatz von Wasserspararmaturen, und nachhaltige Materialgewinnung, aber auch die Berücksichtigung von Schallschutz durch effiziente Dämmung, Brandschutz durch schwer entflammbare Baumaterialien und Barrierefreundlichkeit durch vorausschauende Planung. Und das sind nur einige der zu erfüllenden Kriterien. Gefördert wird diese Stufe mit zinsgünstigen Krediten (ab 0,01 % effektiver Jahreszins) in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Viele weitere Informationen zu dieser Förderung und nachhaltigem Bauen erhalten Sie hier auf unserer Webseite.
Neues Förderprogramm "Wohneigentum für Familien“ (WEF)
Ermöglicht auch Familien mit mittleren Einkommen den Traum von Eigenheim
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, auch Familien mit mittleren Einkommen den Weg in die eigenen vier Wände zu ermöglichen. Daher startet ab 1. Juni das neue KFW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) als Nachfolge des erfolgreichen Baukindergelds. In der Kombination mit passenden Baukonzepten und guter Beratung sind budgetschonende Finanzierungen auch wieder möglich.
Was wird gefördert?
Der Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland werden gefördert.
Hierbei gibt es zwei Förderstufen. Zum einen die Stufe für Klimafreundliche Wohngebäude und zum anderen die für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG.
Wer wird gefördert:
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Wie wird gefördert:
Das sehr zinsgünstige Darlehen erhalten ausschließlich Familien, die ein jährliches Einkommen von bis zu 60.000 Euro bei einem Kind – zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind – nicht überschreiten. Insgesamt ist der Kredit bei einer Höchstsumme von 240.000 Euro gedeckelt. Wie bei allen KfW-Programmen müssen Anträge über die Hausbank gestellt werden. Auch die maximale Fördersumme dürfte indes nur in den seltensten Fällen für die Finanzierung des eigenen Einfamilienhauses genügen.
Die Förderung gibt es für den Neubau oder den erstmaligen Erwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes. Gefördert werden die Bauwerkskosten, die Kosten für Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung und die Materialkosten für Eigenleistungen für maximal eine Wohneinheit.
Ähnlich wie auch bei der Förderung für nachhaltiges Bauen, wird es nach aktuellem Stand zwei Stufen der Förderung geben - eine für Klimafreundliches Wohngebäude und eine für Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Auch hier sind unterschiedliche Kredithöchstbeträge vorgesehen.
Anzahl der Kinder | max. Haushaltseinkommen | Kredithöchstbetrag KfWg |
Kredithöchstbetrag KfWg mit QNG |
---|---|---|---|
1 | 60.000 EUR | 140.000 EUR | 190.000 EUR |
2 | 70.000 EUR | 140.000 EUR | 190.000 EUR |
3 | 80.000 EUR | 165.000 EUR | 215.000 EUR |
4 | 90.000 EUR | 165.000 EUR | 215.000 EUR |
ab 5 | 100.000 EUR + 10.000 EUR je weiteres Kind |
190.000 EUR | 240.000 EUR |
Zinssätze:
(Stand: 01.06.2023)
Annuiätendarlehen:
Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit |
Sollzins pro Jahr (eff. Jahreszins) |
---|---|---|---|
4 - 10 Jahre | 10 Jahre | 1-2 Jahre | 0,01 % (0,01 %) |
11 - 25 Jahre | 10 Jahre | 1-3 Jahre | 1,05 % (1,06 %) |
26 - 35 Jahre | 10 Jahre | 1 - 5 Jahre | 1,24 % (1,25 %) |
Endfälliges Darlehen:
Laufzeit- & Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (eff. Jahreszins) |
4 - 10 Jahre | 1,35 % (1,36 %) |
Quelle: www.kfw.de