

Was ist Radon?
Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas. Es entsteht durch den Zerfall von Uran 238, welches in unserer Erdkruste in unterschiedlichen Mengen überall vorkommt. Radon tritt aus der Bodenluft, durch Spalten, Poren und Grundwasser aus und gelangt so an die Erdoberfläche.
Radon ist ein geruch- und geschmackloses Gas, welches in der Außenluft durch die starke Verdünnung kein Problem darstellt.
Bildquelle: Bundesamt für Strahlenschutz


Wie wirkt Radon auf unsere Gesundheit?
Atmet man Radon über einen längeren Zeitraum in erhöhtem Maße ein, steigt das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken. Radon wird fast komplett wieder ausgeatmet, aber es verbleiben die radioaktiven Zerfallsprodukte im Lungengewebe und schädigen dieses, so dass Krebs entstehen kann.
Radon in Gebäuden gilt nach dem Rauchen als zweithäufigste Ursache von Lungenkrebs.
Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz gibt es jährlich ca. 1.900 Todesfälle durch radonbedingten Lungenkrebs. Radon wird von der WHO als krebserzeugender Schadstoff eingestuft.
Bildquelle: Bundesamt für Strahlenschutz


Radon in Gebäuden
Tritt Radon durch fehlende, nicht intakte oder nicht radondichte Abdichtungsmaßnahmen der Bodenplatte oder der Kellerwände in das Gebäude ein, können gesundheitsschädliche Konzentrationen auftreten.
Wie hoch die Konzentration von Radon in einem Gebäude ist, hängt unter anderem davon ab, wieviel Radon im Baugrund entsteht, wie durchlässig der Baugrund für den Transport von Radon ist und wie das Gebäude gebaut ist. Radon ist nicht nur ein Problem für den Kellerbau, sondern auch für Gebäude mit einer Bodenplatte.
Bildquelle: Bundesamt für Strahlenschutz


Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon
Der Schutz vor Radon ist im Strahlenschutzgesetz seit 31. Dezember 2018 geregelt und muss im kompletten Bundesgebiet eingehalten werden.
Zitat § 121 StrlSchG:
„Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.“ Für neu zu erstellende Gebäude gilt der einzuhaltende Referenzwert von 300 Bq/m³ in Aufenthaltsräumen.
Bildquelle: Bundesamt für Strahlenschutz


Wie schützen wir Sie?
Für uns ist Wohngesundheit die wichtigste Grundlage. Nicht nur die Minimierung der Luftschadstoffe (VOC) oder das „Weglassen“ von beispielsweise Weichmachern in den Bodenbelägen oder der Verzicht von Bioziden in Innenwandfarben, sondern auch die Minimierung des Radongehaltes in der Innenraumluft ist uns ein wichtiges Anliegen. Das Eindringen von Radon in den Keller oder durch die Bodenplatte wird durch verschiedene radondichte Abdichtungsmaßnahmen minimiert. Hierbei werden die Flächen - also die Bodenplatte und die Kelleraußenwände - ebenso die Details wie zum Beispiel Bodenplattendurchführungen und Anschlüsse an die Wände berücksichtigt. Gebäude mit Be- und Entlüftungsanlagen werden mit einem leichten Überdruck installiert.
Bildquelle: Bundesamt für Strahlenschutz


Unser Sachverständiger für Erkennung und Bewertung von Radonbelastungen in Innenräumen (TÜV) Günter Beierke, überwacht alle Maßnahmen zur Minimierung von Radon in Ihrem Gebäude und steht Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.