Wiederaufnahme der Förderprogramme
Mehr Zuschüsse für klimafreundlichen Neubau (KFN)
Die Förderprogramm des Bundesbauministerium starten wieder!
Das bedeutet, dass ab dem 20.02.2024 wieder Förderungen für den Neubau klimafreundlicher und energieeffizienten Wohngebäude beantragt werden können. Hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Folgende Stufen werden gefördert:
- Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG)
- Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG (KFWG - Q bzw. KFNWG - Q)
Förderung - Zinsgünstige Kredite:
- Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
- bis zu 35 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Zinsen (Stand 20.02.2024):
Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen:
1. Annuitätendarlehen
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude zur Selbstnutzung:
Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit Sollzins pro Jahr (effekt. Jahreszins)
4 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 1,14 % ( 1,15 % )
11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre 1,98 % ( 2,00 % )
26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre 2,11 % ( 2,13 % )
Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude:
Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit Sollzins pro Jahr (effekt. Jahreszins)
4 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 1,14 % ( 1,15 % )
11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre 1,98 % ( 2,00 % )
26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre 2,11 % ( 2,13 % )
2. Endfälliges Darlehen
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Laufzeit und Zinsbindung Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 10 Jahre 2,18 % ( 2,20 % )
Förderfähige Kosten
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.
Bei Fragen stehen wir oder Ihr persönlicher Verkaufsberater Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
Förderungen
Zinsgünstige Kredite für Ihr nachhaltiges Roth-Haus
Gefördert wird ab sofort ausschließlich das Effizienzhaus 40 NH. Diese kann nur bei einem Neubau erreicht werden, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird.
Alle für das Nachhaltigkeitszertifikat notwendigen Materialien und Maßnahmen gehören bei uns zum Standardpaket nach Leistungsbeschreibung und sind mit keinerlei Mehrkosten verbunden:
- Energieeffizientes Bauen nach neustem Standard
- Zertifiziert Wohngesunde Bauweise nach neustem Standard
- Einsatz von geprüft schadstoffarmen Baumaterialien
- Einsatz von Holz aus zertifiziert nachhaltiger Waldwirtschaft
- Einsatz von Wasserspararmaturen
- Nachhaltige Materialgewinnung
- Schallschutz durch effiziente Dämmung
- Brandschutz durch schwer entflammbare Baumaterialien
- Barrierefreundlichkeit durch vorausschauende Planung
- Flächensparendes Bauen durch clevere Grundrisse und Entwicklung von Mehrfamilienhäusern
- Bedienerfreundlichkeit durch umfangreiches Nutzerhandbuch
- Zusammenarbeit mit regionalen Gewerken und Lieferanten
- Bauprodukte und Haustechnik möglichst aus heimischer Produktion
- Einsatz von Erneuerbaren Energien und Batteriespeicher
Ab sofort können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ stellen. Gefördert wird mit zinsgünstigen Krediten (ab 0,01 % effektiver Jahreszins) in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zudem haben Bauherren die Möglichkeit bis zu 50 % der Kosten für die erforderliche Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizieren Energieeffizienz-Experten als Förderung zu erhalten.
Sie möchten mehr über Nachhaltiges Bauen und die aktuellen Förderungen erfahren?
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Thema Nachhaltiges Bauen und aktuelle staatliche Förderungen interessieren.
Um Sie individuell beraten zu können, möchten wir Sie herzlich dazu einladen, uns Ihre Kontaktdaten in unserem Formular zu hinterlassen. Durch die Angabe Ihrer Kontaktdaten können wir Sie schnell & unkompliziert erreichen und Ihnen im gemeinsamen Austausch individuelle Angebote sowie unterstützende Lösungen für Ihr Bauprojekt anbieten.
Wir garantieren Ihnen selbstverständlich den vertraulichen Umgang mit Ihren Daten und werden diese ausschließlich für unsere Beratungszwecke verwenden.
Jetzt Beratungstermin sichern und von den aktuellen Förderungen profitieren:
Aktualisierung des Förderprogramms "Wohneigentum für Familien“ (WEF) ab 16.10.2023
Mit den neuen Konditionen bis zu 500 EUR monatliche Kreditrate sparen.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, auch Familien mit mittleren Einkommen den Weg in die eigenen vier Wände zu ermöglichen. Daher startet ab 1. Juni 2023 das neue KFW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) als Nachfolge des erfolgreichen Baukindergelds. In der Kombination mit passenden Baukonzepten und guter Beratung sind budgetschonende Finanzierungen auch wieder möglich. Ab dem 16.10.2023 werden die Konditionen nun angepasst und somit noch attraktiver für künftige Bauherren.
Was wird gefördert?
Der Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland werden gefördert.
Hierbei gibt es zwei Förderstufen. Zum einen die Stufe für Klimafreundliche Wohngebäude und zum anderen die für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG.
Wer wird gefördert:
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Wie wird gefördert:
Das sehr zinsgünstige Darlehen erhalten ausschließlich Familien, die ein jährliches Einkommen von bis zu 90.000 Euro bei einem Kind – zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind – nicht überschreiten. Insgesamt ist der Kredit bei einer Höchstsumme von 270.000 Euro gedeckelt. Wie bei allen KfW-Programmen müssen Anträge über die Hausbank gestellt werden. Auch die maximale Fördersumme dürfte indes nur in den seltensten Fällen für die Finanzierung des eigenen Einfamilienhauses genügen.
Die Förderung gibt es für den Neubau oder den erstmaligen Erwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes. Gefördert werden die Bauwerkskosten, die Kosten für Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung und die Materialkosten für Eigenleistungen für maximal eine Wohneinheit.
Ähnlich wie auch bei der Förderung für nachhaltiges Bauen, wird es nach aktuellem Stand zwei Stufen der Förderung geben - eine für Klimafreundliches Wohngebäude und eine für Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Auch hier sind unterschiedliche Kredithöchstbeträge vorgesehen.
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ ab dem 16.10.2023:
- 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: 220.000 Euro
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ ab dem 16.10.2023:
- 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: 270.000 Euro
Quelle: www.kfw.de / Details werden in Kürze bekannt gegeben
Zertifizierung
Voraussetzung für die Förderung ist das Einreichen eines Nachhaltigkeitszertifikats nach Standards des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen (QNG). Als qualifizierter Partner steht uns hier das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN) zur Seite.
Wie läuft die Zertifizierung für Nachhaltigkeit ab?
Neu im Vergleich zu früheren Zertifizierungen ist, dass jedes Haus einzeln betrachtet und zertifiziert werden muss. Am besten schon vor der Planungsphase müssen Bauherren einen Auditor beauftragt werden. Hierbei handelt es sich um ausgebildete Experten rund um das nachhaltige Bauen. Sie unterstützen Bauherren bei der nachhaltigen Planung und Ausführung des Hausbaus und bei der Umsetzung des Zertifikats. Hierzu gehören umfangreiche Berechnungsmethoden, Prüfverfahren und Dokumentationen, welche 19 wissenschaftlich fundierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen müssen.
Nach Fertigstellung des Hauses übergibt der Auditor die Dokumentationsunterlagen an die Zertifizierungsstelle BIRN. Diese bewertet die Nachhaltigkeitsqualität auf Basis der BNK (QNG) Anforderungen Ihres Wohngebäudes. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie dann das BNK Gütesiegel in Form einer Urkunde, welches bei der KfW-Bank eingereicht wird und die Auszahlung der Fördermittel beantragt.
Die Zertifizierung ist kostenpflichtig. Aber auch hier kommen wir unseren Kunden einen großen Schritt entgegen. Mit der Serienzertifizierung unserer Haustypen entfällt ein erheblicher Teil des Zertifizierungsprozesses und die Kosten können niedrig gehalten werden. Und selbst diese Kosten werden mit bis zu 50% gefördert.